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Leckageuntersuchung mittels Blower-Door-Verfahrens

Entsprechend dem Gebäudeenergiegesetz (GEG) sind u.a. Neubauten bzw. nach GEG-Standard modernisierte Altbauten so auszuführen, dass die Gebäudehülle dauerhaft luftundurchlässig, aber nach den anerkannten Regeln der Technik, abzudichten ist.

Mit dem sog. Blower-Door-Messverfahren nach DIN EN13 829 können die Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes und somit die Leckagen in der Gebäudehülle festgestellt werden. Bei geschlossenen Fenstern und Türen wird im Gebäude, mit einem in der Außentür montierten Ventilator, ein Unterdruck von ca. 50 Pascal (entspricht einem Winddruck von ca. 4-5 Beaufort) aufgebaut.

Der Quotient aus dem gemessenen Luftvolumenstrom und dem beheizten Gebäudevolumen wird als Luftwechselrate n pro Stunde (= 1/h bzw. h-1) bezeichnet.
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