EnergieeffizienzKostenersparnisKlimaschutz

Ausstellen von Energieausweisen

Nach dem Erlass des Gebäudeenergiegesetzes (GEG) zum 1. November 2020 wird u.a. die Ausstellung von Energieausweisen für Bestandsgebäude zur Pflicht. Die Verordnung dient der Umsetzung der EG-Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden.

Der Energieausweis soll Käufer oder Mieter objektiv über die energetische Qualität der Immobilie und deren Einsparpotenziale informieren. Darüber hinaus werden die ermittelten Energiekennwerte (Heizung, Warmwasser, Beleuchtung, Lüftung u. Kühlung einschl. Befeuchtung) mittels eines Benchmarking (Referenzgebäude) verglichen.

Die ausgestellten Energieausweise haben eine Gültigkeitsdauer von 10 Jahren.

Für Nichtwohngebäude müssen ebenfalls bei Verkauf oder Vermietung Energieausweise ausgestellt werden. In öffentlichen Gebäuden mit regelmäßigem Publikumsverkehr müssen die Energieausweise an gut sichtbarer Stelle ausgehängt werden.

Blum Energie Consulting ist berechtigt Energieausweise basierend auf dem GEG auszustellen und beim Deutschen Institut für Bautechnik registrieren zu lassen.
© Blum Energie Consulting 2007-2023
Home Leistungen Energieberatung Leckageuntersuchung mittels
Blower-Door-Verfahrens
Thermografie an Gebäuden Ausstellen von Energieausweisen Fachgebiete Energiespar-Ratgeber Referenzen Mitgliedschaften Profil Publikationen Kontakt