Leckageuntersuchung mittels Blower-Door-Verfahrens
Entsprechend der Energieeinsparverordnung (EnEV) sind u.a. Neubauten bzw. nach EnEV-Standard modernisierte Altbauten so auszuführen, dass die Gebäudehülle dauerhaft luftundurchlässig nach den anerkannten Regeln der Technik abzudichten ist.
Mit dem sog. Blower-Door-Messverfahren nach DIN EN13 829 kann die Luftdurchlässigkeit eines Gebäudes und somit die Leckagen in der Gebäudehülle festgestellt werden. Bei geschlossenen Fenstern und Türen wird im Gebäude, mit einem in der Außentür montierten Ventilator, ein Unterdruck von ca. 50 Pascal (entspricht einem Winddruck von ca. 4-5 Beaufort) aufgebaut. Pro Stunde darf der nach dem Differenzdruckverfahren gemessene Luftvolumenstrom zwischen innen und außen bei Gebäuden
- mit Fensterlüftung bzw. ohne raumlufttechnische Anlagen, bezogen auf das Raumvolumen 3-fach pro Stunde (n=3 h-1) und
- mit raumlufttechnischen Anlagen (auch Abluftanlagen), bezogen auf das Raumvolumen 1,5 -fach pro Stunde (n=1,5 h-1) nicht überschreiten.
Der Quotient aus dem gemessenen Luftvolumenstrom und dem beheizten Gebäudevolumen wird als Luftwechselrate n pro Stunde (= 1/h bzw. h-1) bezeichnet.
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