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Energiepass 2006

[12.02.2006] Ab 2006 Energiepass bei Hauskauf oder Wohnungsvermietung !!!!
Die Europäische Richtlinie über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden verpflichtet alle Mitgliedsstaaten zum 04.01.2006 einen Energiepass für Gebäude einzuführen.
Die Deutsche Energie-Agentur GmbH (dena) hat einen bundeseinheitlichen Energiepass entwickelt und in einem Feldversuch in 33 Regionen von November 2003 bis Ende 2004 getestet. Um eine breite Öffentlichkeit über die Einführung des Energiepasses zu informieren, wird die dena in 2005 zusammen mit den Ministerien BMVBW und BMWA eine Marktvorbereitungskampagne durchführen.
Der Energiepass informiert Verbraucher objektiv, zeigt Einsparpotenziale auf und ermöglicht es, den Energiebedarf von Häusern bundesweit unkompliziert zu vergleichen.
Ziel der dena: In Immobilienanzeigen soll künftig so selbstverständlich mit der Energieeffizienz von Gebäuden geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
Warum ein Energiepass?
In privaten Haushalten stellen die Heizkosten den größten Anteil an den Betriebskosten. Noch immer wird in Deutschland ein Drittel des gesamten Primärenergieverbrauchs für die Raumheizung und Warmwasserbereitung aufgewendet
Verlässliche Informationen über den Energieverbrauch sind vor Einzug meist nicht erhältlich, obwohl in der Bundesrepublik ca. dreißig kommunale oder regionale Energie- oder Gebäudepässe für den Gebäudebestand existieren. Sie weisen jedoch verschiedene Bezeichnungen, Klassifizierungen und Anforderungsgrößen auf. Ein bundesweit unkomplizierter Vergleich zwischen Gebäuden ist so kaum möglich. Lediglich für Neubauten macht die Energieeinsparverordnung einen Energiebedarfsausweis zur Pflicht.
Der Energiepass soll auf dem Immobilienmarkt zu einem wirksamen Instrument für mehr Transparenz werden. Mit dem Energiepass-Label soll schon bald so selbstverständlich mit der Energieeffizienz geworben werden, wie es bei Kühlschränken und Waschmaschinen längst Praxis ist.
Der Energiepass, die EU-Gebäuderichtlinie und die nationale Umsetzung in Deutschland
Die Richtlinie 2002/91/EG des Europäischen Parlaments und des Rates vom 16. Dezember 2002 über die Gesamtenergieeffizienz von Gebäuden wurde am 03.01.2003 im Amtsblatt der Europäischen Gemeinschaft veröffentlicht.
Die sog. EU-Gebäuderichtlinie verpflichtet in Artikel 7 alle EU-Mitgliedsstaaten einen Energieausweis für Gebäude einzuführen. Die Mitgliedsstaaten sind verpflichtet rechtzeitig Rechts- und Verwaltungsvorschriften zu erlassen, um die Verpflichtungen aus der Richtlinie zum 04.01.2006 nach dem jeweiligen nationalen Recht in Kraft zu setzen.
Die Bundesregierung hat die Verpflichtungen nach der EU-Gebäuderichtlinie durch Änderungen im Energieeinsparungsgesetz (EnEG) und der Energieeinsparverordung (EnEV) umgesetzt. Die beteiligten Ministerien Bundesministerium für Verkehr, Bau- und Wohnungswesen (BMVBW) und das Bundesministerium für Wirtschaft und Arbeit (BMWA) haben entsprechende Referentenentwürfe vorgelegt. Die Änderungen im EnEG und der EnEV wurden durch den Bundestag und den Bundesrat verabschiedet.