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Erneuerbare Wärme-Gesetz (EWärmeG)

[08.01.2010]

Baden-Württemberg setzt mit dem EWärmeG ein Zeichen für den Klimaschutz. Was bedeutet das für Sie? Wenn Sie Ihre Heizungsanlage nach dem 1. Januar 2010 erneuern, müssen 10 % der Wärme durch erneuerbare Energien wie Sonnenenergie, Erdwärme oder Bioenergie erzeugt werden.

Sie haben die Wahl:

Alternative: Besser dämmen

Die beste Wahl für Ihr Haus

 

Möglichkeiten der Erfüllung des EWärmeG in Bestandsgebäuden

                                  

Solarkollektor                                  
0,04 m² pro m² Wohnfläche          


Wärmepumpe
Jahresarbeitszahl > 3,5    

Holzpellets
Holzheizung

Bioöl bzw. Biogas
zumischen

 

Alternative Varianten: Besser dämmen

Dachdämmung/oberste Geschoßdecke

Fassadendämmung

Quelle: Zukunft Altbau



Weitere Informationen erhalten Sie unter: www.zukunftaltbau.de

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